AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von

Evionyx Solar, Inh. Felix Opolka

 

  1. Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Evionyx Solar, Inh. Felix Opolka (nachfolgend „Anbieter“) und den natürlichen Personen, juristischen Personen und rechtlich verantwortlichen Partnerschaften (nachfolgend „Kunde“), welche die von dem Anbieter bereitgestellten Leistungen nutzen möchten. Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende (Einkaufs-, Geschäfts- oder Vertrags-) Bedingungen der Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Anbieter die Leistung für den Kunden in Kenntnis seiner (Einkaufs-, Geschäfts- oder Vertrags-) Bedingungen ausführt.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können; Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  1. Vertragsschluss

2.1 Der Anbieter fertigt nach Maßgabe des Kunden ein verbindliches Angebot für die Planung, Lieferung und Montage einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage (samt Stromspeicher) an. Mit der Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden wird ein wirksamer Vertrag geschlossen.

2.2 Neben der Lieferung der notwendigen Komponenten wird der Anbieter die Montage erbringen. Die Montage teilt sich in die Dachmontage (DC-Montage) und die Elektromontage (AC-Montage). Der Anbieter ist berechtigt, die geschuldete Leistung in eben diesen Teilleistungen zu erbringen. Der Anbieter erbringt die geschuldete Leistung in Teilleistungen, wenn die Montage der Photovoltaikmodule (DC-Montage) und die Elektroinstallation (AC-Montage) nicht am selben Tag durchgeführt wird.

2.3 Der Anbieter ist berechtigt zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritte einzusetzen.

2.4 Der Kunde ist verpflichtet, die durchgeführten (Teil-) Leistungen nach Fertigstellung unter Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften abzunehmen.

2.5 Der geschlossene Vertrag über die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage ist aufgrund der überragenden Planungs- und Montageleistung als Werkvertrag einzuordnen. Die Parteien unterwerfen sich vor diesem Hintergrund den werkvertragsrechtlichen Regelungen des BGB.

  1. Rechte und Pflichten des Anbieters

3.1 Die Hauptleistungspflicht des Anbieters beschränkt sich auf die vollständige Lieferung und Errichtung einer betriebsbereiten Photovoltaikanlage (exklusive Zählerwechsel durch den Netzbetreiber und Netzanschluss). Die Anlage gilt als betriebsbereit, sobald die Anlage erstmalig in Betrieb genommen wurde und das vom Anbieter beauftragte Installationsunternehmen eine schriftliche Fertigstellungsanzeige gegenüber dem Anbieter abgibt. Dies wird im Abnahmeprotokoll über die AC-Montage festgehalten.

3.2 Angaben der Hersteller zu den verwendeten Materialien oder Komponenten, z.B. in Datenblättern oder anderen Herstellerproduktinformationen, sind allein Sache der jeweiligen Hersteller. Diese Informationen macht sich der Anbieter nicht zu eigen. Relevant für die Mangelfreiheit sind lediglich die Angaben des ggf. nachkonfigurierten Angebotsvorschlags. Angaben der Hersteller basieren in der Regel auf Idealbedingungen, die in der Praxis nicht vorkommen. Aus diesem Grund sind auch jegliche Prognosen und Wirtschaftlichkeitsanalysen unverbindlich (vgl. hierzu Ziff. 9).

3.3 Der Anbieter behält sich das Recht vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit von Waren und Materialien aufgrund von geopolitischen Ereignissen, Naturkatastrophen, politischen Maßnahmen, Streiks, oder anderen ähnlichen nicht beeinflussbaren Faktoren, die die Vertragserfüllung beeinträchtigen, alternative Komponenten mit vergleichbarer Qualität und Funktion zu verwenden. Der Anbieter wird in solchen Fällen angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Kunden über solche Änderungen zu informieren.

3.4 Der Anbieter verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag geschuldete Leistung in Kilowattpeak (kWp) zu erbringen. Die Anzahl der installierten Module ist für die Erfüllung dieser Verpflichtung nicht ausschlaggebend. Unter Umständen kann es zu farblichen Abweichungen der PV-Module kommen. Der Anbieter schuldet keine farbliche Einheitlichkeit der PV-Module.

3.5 Sollte es aufgrund von bauseitigen, technischen, rechtlichen oder sonstigen Umständen nicht möglich sein, die für die vertragsgemäße Leistung in kWp erforderliche Anzahl an Modulen zu installieren, so akzeptiert der Kunde eine Abweichung von bis zu 10 % zu der vertraglich geschuldeten Leistung in kWp und erhält im Gegenzug eine Gutschrift in Höhe des Verhältnisses der Minderleistung in kWp zur im Angebot vereinbarten Leistung in kWp, basierend auf dem vereinbarten Einzelpreis in der entsprechenden Position. Die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt. Soweit der Kunde für die Umstände, die zu einer geringeren als nach dem Vertrag geschuldeten Leistung in kWp führen, verantwortlich ist, beschränkt sich die Leistungspflicht vom Anbieter auf das tatsächlich und rechtlich Mögliche.

3.6 Falls die Anzahl der installierten Module zu einer höheren Gesamtleistung führt, als durch den Anbieter geschuldet, erfolgt diese Mehrleistung für den Kunden kostenlos und ist vom Kunden als vertragsgemäß hinzunehmen.

  1. Bedingungen und Voraussetzungen beim Kunden

4.1 Der Kunde ist für die Einhaltung der jeweils aktuellen und anwendbaren (bau)rechtlichen Anforderungen verantwortlich, welche die Durchführung der Leistungen vom Anbieter voraussetzen.

4.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, sämtliche für die Umsetzung erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen und/oder Mitteilungen vor Beginn der Arbeiten einzuholen, soweit diese notwendig sind. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Die Erteilung einer Vollmacht allein stellt noch keine ausdrückliche Vereinbarung dar.

4.3 Der Kunde stellt sicher, dass das Gebäude, auf das sich das Projekt bezieht, für die Durchführung der Leistungen geeignet ist und er bei Zweifeln das betreffende Gebäude auf dessen Eignung (insb. Statik) durch einen entsprechenden Fachmann auf eigene Kosten hat überprüfen lassen. Zudem ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die Statik des Dachstuhls den Anforderungen entspricht. Dies befreit den Anbieter nicht davon, den Kunden über augenscheinlich bestehende und die Leistungsausführung behindernde Defizite zu informieren. Der durch den Anbieter angebotene Statikbericht bezieht sich ausschließlich auf die Unterkonstruktion und auf die Berechnung der Wind- und Schneelasten. Durch den Kunden sind für die Installation geeignete Dachziegel sowie ausreichend vorhandene Ersatzziegel zu stellen.

4.3.1 Die Unterkonstruktion wird gemäß dem für das Dach des Kunden erstellten Statik-Bericht individuell angefertigt.

4.3.2 Bestehende Anlagen müssen den technischen Normen der VDE 0100 und den technischen Anschlussbedingungen des regionalen Netzbetreibers entsprechen.

4.3.3 Die Hauselektrik des Kunden muss sich in einem Zustand befinden, der die technische Realisierbarkeit der Installation der Photovoltaikanlage („PV-Anlage“) ermöglicht. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung oder Arbeiten in Bezug auf die Hauselektrik oder den Hausanschlusskasten (HAK). Alle erforderlichen Arbeiten, um den Anschluss der PV-Anlage an die Hauselektrik sicherzustellen, fallen in den Verantwortungsbereich des Kunden. Der Anbieter ist für das Erneuern der Hauselektrik oder des HAK nicht verantwortlich. Sofern eine Wandlermessung erforderlich sein sollte, ist diese durch den Kunden auf eigene Kosten bereitzustellen, soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt.

4.3.4 Sofern für die Installation der PV-Anlage ein zusätzlicher zweiteiliger Zählerschrank erforderlich ist, sind sämtliche Kosten für die Beschaffung, Installation und Verbindung dieses Zählerschranks vom Kunden zu tragen, soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt.

4.4 Der Kunde ist verantwortlich für die Überprüfung aller notwendigen rechtlichen und technischen Voraussetzungen für das Projekt sowie die Bereitstellung notwendiger technischer Einrichtungen und Maßnahmen, soweit der Anbieter und der Kunde ausdrücklich nicht etwas anderes vereinbart haben. Die Vollmachtserteilung allein stellt noch keine ausdrückliche Vereinbarung dar.

4.5 Der Kunde erklärt, dass das Gebäude, an dem die Leistung durch den Anbieter ausgeführt werden sollen, in seinem Eigentum steht oder er eine anderweitige Berechtigung zum Vertragsschluss hinsichtlich der Durchführung der Leistung für dieses Gebäude besitzt.

4.6 Die in den Abschnitten 4.1 bis 4.5 aufgeführten Voraussetzungen müssen vom Kunden rechtzeitig vor Beginn der Leistungserbringung und auf seine eigenen Kosten erfüllt werden. Jede dieser Voraussetzungen ist eine unabdingbare Bedingung für unsere Leistungserbringung. Der Anbieter behält sich das Recht vor, zusätzliche Nachweise zur Verifizierung des Vorliegens der in den Abschnitten 4.1 bis 4.5 genannten Voraussetzungen anzufordern.

4.7 Soweit zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich, wird der Kunde dem Anbieter bzw. den vom Anbieter beauftragten Dritten nach Terminabstimmung ungehinderten Zugang zu den Grundstücken, Gebäudeteilen bzw. Arbeitsflächen, an denen die Leistung ausgeführt werden sollen, gewähren.

4.8 Die im Vertrag genannten Bau- und/oder Liefertermine sind unverbindliche Wunschtermine. Die Einhaltung der Termine unterliegt der rechtzeitigen und mangelfreien Selbstbelieferung durch Unterlieferanten oder Zulieferer des Anbieters. Alle Termine setzen voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten vollständig und rechtzeitig erfüllt. Hierzu zählt insbesondere die fristgerechte und vollständige Zahlung durch den Kunden. Eine etwaige Verzögerung bei der Lieferung oder Ausführung der vereinbarten Leistungen sowie die daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen setzen in jedem Fall ein eigenes Verschulden seitens des Anbieters voraus.

  1. Preise, Zahlung und Fälligkeit

5.1 Alle vom Anbieter angegebenen Preise verstehen sich grundsätzlich netto und damit ohne die gesetzliche Umsatzsteuer. Die auf den Rechnungen vom Anbieter ausgewiesene Umsatzsteuer ist vom Kunden bei Fälligkeit der Rechnung zu entrichten. Die Zahlungspflicht und der Zahlungszeitpunkt sind nicht davon abhängig, ob und wann der Kunde eine Vorsteuererstattung vom Finanzamt erhält.

5.2 Der Anbieter ist berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 40 % des Nettobetrages vom Auftragswert zu verlangen, sofern dies im Angebot ausgewiesen ist und der Kunde sich damit durch Angebotsannahme einverstanden erklärt. Des Weiteren ist der Anbieter berechtigt, eine Abschlagszahlung in Höhe von 95 % über die vom Anbieter erbrachten Leistungen unter Anrechnung der Anzahlung zu verlangen.

5.3 Der Anbieter wird nach der erstmaligen Inbetriebnahme im Wege der AC-Montage die Schlussrechnung unter Abzug der Anzahlung und des Abschlags stellen.

5.4 Der Anbieter kann mit dem Kunden einvernehmlich abweichende Zahlungsbedingungen vereinbaren.

5.5 Der Anbieter ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung zum Kunden an Dritte abzutreten. Dies gilt auch für (Mit-) Eigentums- und Anwartschaftsrechte an den gelieferten Materialien und sonstigen Waren sowie diesbezügliche Herausgabeansprüche, Gestaltungs- und sonstige Nebenrechte (z.B. Ansprüche aus Leistungsstörung wie etwa Ansprüche auf Schadensersatz oder Verzugszinsen im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden).

5.6 Falls sich die vom Anbieter zu zahlenden Netto-Einkaufspreise für die vertragsgegenständlichen Materialien und Bauteile, insbesondere für Stromspeicher, Lithium-Akkus, Aluminium und/oder Photovoltaikmodule, nach Vertragsschluss zum Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden um mehr als 15 Prozent erhöhen oder verringern, haben beide Vertragsparteien das Recht, ergänzende Verhandlungen zur angemessenen Anpassung der vereinbarten Preise für die betroffenen Materialien und Bauteile zu führen. Falls keine Einigung erzielt werden kann, steht beiden Parteien das Recht zu, innerhalb von 14 Tagen nach dem Scheitern der Vertragsanpassungsgespräche vom Vertrag zurückzutreten. Diesbezüglich gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Rücktritt gemäß §§ 346 ff. BGB.

5.7 Bei Nichterfüllung des Vertrags durch den Kunden beträgt der pauschale Schadensersatz 15% des Nettowertes des Vertrags (ohne Mehrwertsteuer). Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Anbieter behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen.

  1. Finanzierung/ Staatliche Förderung

6.1 Der Kunde erteilt zu Finanzierungszwecken mit Angebotsunterzeichnung das entsprechend übergebene Formblatt der Selbstauskunft gegenüber dem Anbieter über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

6.2 Wird der Vertrag vorbehaltlich einer Finanzierungszusage geschlossen, verpflichtet sich der Kunde innerhalb von sechs Wochen eine Finanzierungszusage bei einem der europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut einzuholen und dem Anbieter nachzuweisen.

6.3 Der Anbieter garantiert nicht, dass der Kunde staatliche Förderungen für die Errichtung und/oder den Betrieb der Anlagen erhält. Der Anbieter haftet für die übergebenen Informationen zu staatlichen Förderungen nur im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens seitens des Anbieters.

  1. Haftung, Garantie und Herstellergarantie

7.1 Soweit gesetzlich zulässig beschränkt der Anbieter die Haftung. Der Haftungsausschluss gilt nicht:

  1. a) für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen vom Anbieter, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen im Rahmen der vertraglichen Leistungspflichten;
  2. b) für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und die, auf die die Kunden vertrauen dürfen;
  3. c) im Falle der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit;
  4. d) Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.2 Im Falle, dass dem Anbieter oder seinen Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt und kein Fall der vorstehenden Ziff. 6.3 lit. a) bis d) vorliegt, haftet der Anbieter auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Ein Mitverschulden gem. § 254 BGB bleibt hiervon unberührt.

7.3 Die durch den Anbieter vertraglich geschuldete Leistung, die zur Verfügung gestellten Angebote, Projektierungen, Inhalte und sonstigen Leistungen sind mit größter Sorgfalt erstellt worden.

7.4 Der Anbieter kann trotz größter Sorgfalt nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der angebotenen Inhalte und Projektierungen garantieren. Die Inhalte basieren auf dem Wissensstand zum Zeitpunkt der Erstellung.

  1. Bestimmungen zu den durchzuführenden Arbeiten

8.1 Die Bereitstellung der Stromzähler erfolgt durch den jeweiligen Netzbetreiber. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Verzögerungen bei der Terminvergabe für die Zählermontage seitens des Netzbetreibers. Falls der Netzbetreiber die Anwesenheit des vom Anbieter beauftragten Installationsunternehmens bei der Montage des neuen Stromzählers verlangt, ist der Kunde verpflichtet, die entstandenen Mehrkosten des Anbieters bis zur Höhe von EUR 350,00 zzgl. MwSt. gegen Nachweis zu erstatten.

8.2 Eventuell erforderliche Erdarbeiten sind nicht in den vom Anbieter geschuldeten Leistungen enthalten und durch den Kunden selbst zu erbringen oder, wenn der Anbieter sich zur Durchführung dieser Leistungen bereit erklärt, gegenüber dem Anbieter vereinbarungsgemäß zu vergüten. Die Textform ist ausreichend.

8.3 Mehrkosten, die durch fehlerhafte Angaben des Kunden für den Anbieter entstehen, sind durch den Kunden zu tragen, soweit der Anbieter sich auf die Richtigkeit der durch den Kunden gemachten Angaben verlassen durfte. Dies ist der Fall, wenn der Kunde die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben bestätigt.

  1. Netzanschluss und weitere Bestimmungen zur PV-Anlage

9.1 Der Anbieter wird unmittelbar nach Vertragsabschluss beim Netzbetreiber anfragen, ob die PV-Anlage an das Netz angeschlossen werden kann. Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit oder Aktualität der Auskünfte des Netzbetreibers und übernimmt keine Verantwortung für etwaige Kosten, die später vom Netzbetreiber erhoben werden.

9.2 Die PV-Anlage wird an den bauseits vorhandenen Potentialausgleich angeschlossen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine stabile Internetverbindung ohne Ausfälle von mehr als 72 Stunden sicherzustellen.

9.3 Die Prüfung der elektrischen Anlage (einschließlich Isolationsmessung, Schleifenwiderstand, Innenwiderstand, Auslösung FI-Schalter) durch den Installateur umfasst ausschließlich die neu errichteten Anlagenteile im Zusammenhang mit der Speicherinstallation.

  1. Schätzwerte und Annahmen

10.1 Alle Werte, Zahlen, Ertragsprognosen, Leistungsangaben und sonstigen Informationen, die in Prospekten, Verträgen oder anderen bereitgestellten Unterlagen des Anbieters enthalten sind, basieren auf Schätzungen, Annahmen und Prognosen und dienen lediglich zur Orientierung. Sie stellen keine garantierten oder zugesicherte Eigenschaften oder Leistungen dar. Solche Angaben stellen keine Geschäftsgrundlage dar und sind kein Bestandteil des Vertrags.

10.2 Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit dieser Schätzwerte und Annahmen. Der Kunde sollte sich nicht ausschließlich auf diese Informationen verlassen, sondern alle Entscheidungen auf Basis seiner eigenen Beurteilung, Recherche und Analyse treffen.

10.3 Lebensnahe Abweichungen zwischen den tatsächlichen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen und den in unseren Unterlagen bereitgestellten Schätzwerten, Annahmen und Prognosen sind zu erwarten und liegen außerhalb der Verantwortung des Anbieters. Der Anbieter haftet nicht für Verluste oder Schäden, die durch die Verwendung dieser Schätzwerte und Annahmen entstehen könnten. Der Ausschluss der Haftungsbeschränkung gem. Ziff. 6.3 lit. a) bis d) bleibt davon unberührt.

10.4 Dem Kunden ist bekannt, dass Verschattungen und Verschmutzungen der PV-Anlage die theoretisch errechneten Erträge negativ beeinflussen können. Der Anbieter haftet nicht für Leistungsabweichungen aufgrund von Verschattungen oder Verschmutzungen der Photovoltaikmodule.

  1. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung der Schlussrechnung bleiben die vom Anbieter gelieferten oder montierten Anlagen, Komponenten oder sonstigen Waren im Eigentum des Anbieters.

  1. Rücktritt und Kündigung

12.1 Der Anbieter behält sich das Recht zum Rücktritt vom Vertrag vor, sollten Gründe vorliegen, welche die Ausführung der Leistung für den Anbieter rechtlich und/oder technisch unverhältnismäßig bzw. unzumutbar machen und der Anbieter diese Gründe bei Vertragsschluss weder bekannt noch fahrlässig unbekannt waren. Derartige Gründe sind insbesondere dann gegeben, wenn die baulichen und/oder rechtlichen Voraussetzungen kundenseitig nicht gegeben sind (vgl. Ziff. 4) und der Kunde trotz Fristsetzung durch den Anbieter zur Beseitigung keine Abhilfe geschaffen hat.

12.2 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es aufgrund der geopolitischen Lage oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen zu Engpässen bei der Lieferung von Materialien und Bauteilen, insbesondere von Stromspeichern, Lithium-Akkus, Aluminium und/oder Photovoltaikmodulen, kommen kann. In einem solchen Fall wird der Kunde vom Anbieter darüber informiert. Der Rechnungsbetrag für vorübergehend nicht lieferbare Waren wird erst nach Lieferung fällig. Der Kunde ist sich bewusst, dass es aufgrund dieser Umstände zu Lieferverzögerungen von bis zu 12 Monaten kommen kann. Die Parteien vereinbaren, dass dem Kunden im Falle einer Lieferverzögerung von mehr als 12 Monaten ein Rücktrittsrecht zusteht. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Rücktritt gemäß §§ 346 ff. BGB. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Nachlieferung innerhalb der nächsten zwei (2) Wochen zugesagt wird oder die ausstehenden Nachlieferungen die grundlegende Funktionalität der Anlage nicht wesentlich beeinträchtigen.

12.3 Kündigt der Kunde gem. § 648 BGB, so sind die bis zur Kündigung durch den Anbieter erbrachten Leistungen zu vergüten. Die durch den Anbieter bis zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht erbrachten Leistungen sind mit 15 % ihres Nettowertes pauschal zu vergüten. Der Anbieter muss sich jedoch dasjenige anrechnen zu lassen, was sich der Anbieter infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Anbieter behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen.

  1. Datenschutz

13.1 Der Anbieter achtet die Privatsphäre ihrer Kunden und verpflichtet sich, alle persönlichen Daten, die die Nutzer bei der Nutzung unserer Dienstleistungen bereitstellen, gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zu schützen und vertraulich zu behandeln.

13.2 Bei der Nutzung unserer Dienstleistungen werden personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Zu den personenbezogenen Daten gehören Informationen, die der Identifikation des Nutzers dienen, wie zum Beispiel Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Zahlungsdaten oder IP-Adresse. Die Verwendung dieser Daten erfolgt ausschließlich, damit der Anbieter die Leistungsverpflichtungen erfüllen kann und um auf Kundenanfragen zu antworten. Darüber hinaus werden die Daten verwendet, um den Service des Anbieters zu verbessern, Nutzer über neue Produkte oder Leistungen zu informieren sowie für statistische Analysen. Der Anbieter wird personenbezogene Daten ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Herausgabe dieser Daten.

13.3 Der Kunde hat das Recht, auf Anfrage unentgeltlich Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten, sowie das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.

13.4 Der Anbieter setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die verwalteten Daten gegen Manipulation, Verlust, Zerstörung und gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Die Sicherheitsmaßnahmen hierfür werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

13.5 Das vollständige Datenschutzverfahren kann unter https://evionyx-solar.de/datenschutzerklaerung/ eingesehen werden. Für weitere Fragen zum Datenschutz können Sie die Kunden jederzeit an den Datenschutzbeauftragten des Anbieters wenden, dessen Kontaktdaten in der Datenschutzerklärung zu finden sind.

  1. Widerrufsrecht

14.1 Wenn der Kunde Verbraucher ist, hat er ein gesetzliches Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen. Er kann den Vertrag innerhalb von vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Ist der Kunde Unternehmer oder ist der Vertrag nicht unter Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen der von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen zustande gekommen, so besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Eine formularmäßige Belehrung über ein gesetzliches Widerrufsrecht stellt kein Angebot auf ein vertragliches Widerrufsrecht dar. Ein vertragliches Widerrufsrecht muss zwischen dem Anbieter und dem Kunden im Einzelnen und ausdrücklich vereinbart werden.

14.2 Zur Ausübung des Widerrufsrechts bedarf es einer eindeutigen Erklärung des Kunden (z.B. Brief, Telefax oder E-Mail), aus welcher hervorgeht, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen zu wollen.

14.3 Widerrufserklärungen sind zu richten an: Evionyx Solar, Inh. Felix Opolka, Jacobsgasse 15, D-04808 Wurzen, E-Mail: info@evionyx-solar.de, Tel: 034259830010.

  1. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

15.1 Diese AGB und die Geschäftsbeziehung zwischen Anbieter und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei das internationale Privatrecht und das UN-Kaufrecht (CISG) ausgeschlossen sind.

15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern die Kunden Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sind. Andernfalls gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Gerichtsstand.

  1. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses selbst. Individualverabredungen i.S.d. § 305b BGB haben Vorrang. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages aus Gründen des Rechtes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 bis 310 BGB ganz oder teilweise unwirksam/nichtig sein oder nicht durchführbar sein oder werden, gelten die gesetzlichen Regelungen.

Stand: 12/2024

Widerrufsbelehrung

 

Verbraucher

Das Widerrufsrecht besteht nur für Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Evionyx Solar, Inh. Felix Opolka, Jacobsgasse 15, D-04808 Wurzen, E-Mail: info@envionyx-solar.de, Tel: 034259830010) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail oder telefonisch) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

_________________

 

An

Evionyx Solar, Inh. Felix Opolka

Jacobsgasse 15

D-04808 Wurzen

info@evionyx-solar.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über eine Photovoltaikanlage inkl. bestimmter Dienstleistung:

Angebots-/Bestellnummer:

Bestelldatum:

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Ort / Datum, Unterschrift des/der Verbraucher(s)

(*) Unzutreffendes streichen.

_______________________________

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