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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Felix Opolka – Evionyx Solar

  • 1 Geltungsbereich, Vertragssprache
  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die zwischen dem Kunden und Felix Opolka – Evionyx Solar (Jacobsgasse 15, 04808 Wurzen – nachfolgend Evionyx Solar) geschlossenen Verträge. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von Evionyx Solar gegenüber Unternehmern nicht anerkannt, sofern Evionyx Solar diesen nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB, also natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, als auch gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, also natürlichen oder juristischen Personen oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, der Unternehmer im Sinne der vorgenannten Ziffer 2 ist, finden keine Anwendung, auch wenn Evionyx Solar ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Evionyx Solar auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
  4. Der Kunde sichert zu, dass er in Deutschland ansässig sowie volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist und dass er, sofern er als Vertreter handelt, über entsprechende Vertretungsmacht verfügt.
  5. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich zur Information des Kunden. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.
  • 2 Angebot und Vertragsschluss
  1. Die Angebote von Evionyx Solar sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
  2. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an Evionyx Solar zum Abschluss eines Vertrages über die vom Kunden bestellte Leistung (Planung, Vertrieb und Installation von Photovoltaik-Anlagen) dar. Wenn der Kunde eine Bestellung per E-Mail abgibt, erhält er von Evionyx Solar eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt und die Einzelheiten zur Bestellung aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern informiert diesen lediglich darüber, dass seine Bestellung bei Evionyx Solar eingegangen ist.
  3. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst zustande, wenn Evionyx Solar das Angebot des Kunden vor Ort annimmt (Annahmeerklärung).
  4. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Evionyx Solar und dem Kunden ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von Evionyx Solar vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
  5. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von Evionyx Solar nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
  6. Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den vereinbarten Vertragsleistungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Widerrufsbelehrung (für den Fall, dass ein Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen vorliegt) werden dem Kunden unmittelbar vor Ort übergeben. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch Evionyx Solar erfolgt nicht.
  • 3 Mitwirkungs- und Kooperationspflichten des Kunden/Rücktrittsrecht
  1. Wenn mit Evionyx Solar nichts anderes vereinbart worden ist, fällt es in den alleinigen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich des Kunden, alle für die Errichtung, den Netzanschluss und den Betrieb der Photovoltaikanlage erforderlichen Zustimmungen einzuholen. Die hierbei entstehenden Kosten, insbesondere solche, die am Ort der Installation durch den jeweiligen Strom- bzw. Netzbetreiber berechnet werden, trägt ausschließlich der Kunde selbst.
  2. Der Kunde steht dafür ein, dass die Standsicherheit des Hauses, insbesondere des Dachs, durch einen Baustatiker geprüft wurde (Dachtraglastprüfung) und die Montage bzw. die Installation der bei Evionyx Solar in Auftrag gegebenen Photovoltaikanlage gewährleistet ist. Die hierbei entstehenden Kosten trägt ausschließlich der Kunde selbst. Für den Fall, dass nach Abschluss des Vertrags mit dem Kunden Mängel der Standsicherheit festgestellt werden, ist Evionyx Solar berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die von Evionyx Solar bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen sind von dem Kunden zu ersetzen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt hievon unberührt.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die im Zusammenhang mit der Installation der Photovoltaikanlage betroffenen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, bspw. baurechtliche Regelungen auf der Grundlage der jeweils gültigen Landesbauordnung, eingehalten werden. Damit zusammenhängende Kosten sind ebenfalls vom Kunden selbst zu tragen.
  4. Zum Zweck der Erbringung der vertraglichen Leistungen ermöglicht der Kunde Evionyx Solar einen ungehinderten Zugang zu der Fläche des Hauses, auf der die Photovoltaikanlage montiert und installiert werden soll. Hierzu gehört auch, Evionyx Solar die Möglichkeit einzuräumen, ein entsprechendes Baugerüst aufzustellen. Der Kunde stellt ferner sicher, dass die mit Solarmodulen zu belegenen Dachflächen frei zugänglich, vorhandene Dachziegel nicht verklebt oder einzementiert, die vom Kunden übermittelten Dach-Daten sowie Maße korrekt sind. Sollte bei den Arbeiten durch nicht schuldhaftes Handeln von Evionyx Solar Ziegel des Kunden beschädigt werden, hat der Kunde für Ersatzzielgel zu sorgen.
  5. Die Installation der vom Kunden bei Evionyx Solar bestellten Photovoltaikanlage setzt voraus, dass alle einschlägigen gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und der örtliche Netzbetreiber eine positive Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt hat.
  6. Evionyx Solar kann von diesem Vertrag durch Erklärung gegenüber dem Kunden zurücktreten, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Photovoltaikanlage beim Kunden nicht zu errichten ist oder die Errichtung nur mit erheblichen Mehrkosten umzusetzen ist.
  • 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot
  1. Die Preise gelten für den in Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungsumfang. Die sind in EURO und verstehen sich als Gesamtpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Wird zwischen Evionyx Solar und dem Kunden eine nicht vorgesehene zusätzlich zu erbringende Leistung vereinbart, so hat Evionyx Solar Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung. Diese Vergütung muss vor Beginn der Ausführung der zusätzlichen Leistung dem Kunden gegenüber angekündigt werden.
  3. Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise von Evionyx Solar zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise von Evionyx Solar (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).
  4. 20 % des jeweiligen Rechnungsbetrags werden innerhalb von 5 Werktagen bei Bestellung bzw. nach der Bestätigung des Auftrags durch Evionyx Solar sowie 100 % der Materialkosten werden innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung durch Evionyx Solar fällig (Vorkasse-Zahlung). Die Restforderung wird mit Zugang der Rechnung und nach Lieferung und Fertigstellung fällig. Evionyx Solar behält sich vor, bestimmte Zahlungsmethoden auszuschließen. Im Falle der Vorkasse-Zahlung wird dem Kunden die Rechnung als elektronisches Dokument in Form einer PDF-Datei per E-Mail nach Auftragsvereinbarung übersandt. Verfügt der Kunde nicht über eine E-Mail-Adresse, wird die Rechnung dem Kunden postalisch übermittelt oder vor Ort übergeben.

5      Für den Fall, dass der Kunde bei Fälligkeit nicht leistet, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5% – Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; ist der Kunde Unternehmer, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9% – Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

Bei Verzug mit einer Entgeltforderung hat der Kunde, der kein Verbraucher ist, außerdem die gesetzliche Pauschale von EUR 40,00 zu zahlen (§ 288 Absatz 5 BGB). Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadenersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung besteht.

  1. Evionyx Solar ist berechtigt, Forderungen durch Vertrag mit einem Dritten auf diesen zu übertragen (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der Dritte an die Stelle von Evionyx Solar als Forderungsinhaber. Die Abtretung wird Evionyx Solar dem Kunden in der jeweiligen Rechnung anzeigen. In diesem Fall kann der Kunde nur noch an den Dritten als neuen Gläubiger mit schuldbefreiender Wirkung leisten.
  2. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Regelung gilt allerdings nicht gegenüber Verbrauchern.
  3. Evionyx Solar ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von Evionyx Solar durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
  • 5 Subunternehmer/Zurverfügungstellung individueller Messwerte
  1. Evionyx Solar weist darauf hin, dass die Installation von Photovoltaik-Anlagen durch Dritte als Erfüllungsgehilfen von Evionyx Solar erbracht wird, ohne dass hier eine vorherige Zustimmung des Kunden erforderlich ist.
  2. Soweit zwischen Evionyx Solar und dem Kunden nichts anderes vereinbart worden ist, kann der Kunde keine individuell gemessenen Werte der gelieferten Solarmodule, hier insbesondere Flash-Listen, beanspruchen.
  • 6 Leistungszeit/Lieferbedingungen
  1. Von Evionyx Solar in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Leistungen gelten stets nur annährend, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
  2. Evionyx Solar kann – unbeschadet der Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung der Leistungspflichten oder eine Verschiebung von Leistungsterminen um dem Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen Evionyx Solar gegenüber nicht nachkommt.
  • 7 Widerrufsrecht

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen steht dem Kunden als Verbraucher ein Widerrufsrecht zu.

A. Widerrufsbelehrung

Einleitung

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Felix Opolka, Evionyx Solar - Felix Opolka, Jacobsgasse 15, 04808 Wurzen, Deutschland, Tel.: 034259830010, E-Mail: info@evionyx-solar.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung werden hinsichtlich solcher Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post an uns zurückgesandt werden können (Speditionsware), für jede derartige Ware auf höchstens etwa 100 Euro geschätzt.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

Allgemeine Hinweise

1) Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware. Senden Sie die Ware bitte in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden.
2) Senden Sie die Ware bitte nicht unfrei an uns zurück.
3) Bitte beachten Sie, dass die vorgenannten Ziffern 1-2 nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts sind.

B. Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.

An

Felix Opolka
Evionyx Solar - Felix Opolka
Jacobsgasse 15
04808 Wurzen
Deutschland

E-Mail: info@evionyx-solar.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

_______________________________________________________

_______________________________________________________

Bestellt am (*) ____________ / erhalten am (*) __________________

________________________________________________________
Name des/der Verbraucher(s)

________________________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)

________________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

_________________________
Datum

(*) Unzutreffendes streichen

  • 8 Abnahme
  1. Soweit eine Abnahme der Leistung von Evionyx Solar stattzufinden hat, erfolgt diese durch den Kunden. Die Abnahmeerklärung bedarf mindestens der Textform (Abnahmeprotokoll). Das Abnahmeprotokoll ist von Evionyx Solar zu erstellen und vom Kunden gegenzuzeichnen.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, gilt zusätzlich Folgendes:

Die von Evionyx Solar erbrachte Leistung gilt als vertragsgemäß, wenn der Kunde es unterlässt, offensichtliche Mängel Evionyx Solar bei Abnahme unverzüglich schriftlich oder elektronisch anzuzeigen, es sei denn, Evionyx Solar hat den Mangel arglistig verschwiegen.

Der Kunde kann für den Fall, dass Evionyx Solar vertragliche Leistungszeiten überschreitet, keine Ansprüche geltend machen, wenn der Kunde dies nicht innerhalb eines Zeitraums von 21 (einundzwanzig) Tagen nach der Erbringung der Leistung gegenüber Evionyx Solar anzeigt.

  • 9 Eigentumsvorbehalt
  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Evionyx Solar.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, gilt zusätzlich Folgendes:

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Der Kunde darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. In diesem Falle tritt der Kunde jedoch in Höhe des Rechnungswerts unserer Forderung bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer eventuellen Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an Evionyx Solar ab. Evionyx Solar nimmt diese Abtretung an. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Kunde auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange und, soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Kunden freizugeben.

  • 10 Gewährleistung bei Warenkäufen
  1. Soweit die gekaufte und gelieferte Ware mangelhaft ist, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
  2. Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt zwei Jahre ab Erhalt der Ware. Ansprüche wegen Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben, verjähren innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist.
  3. Rechte wegen Mängeln stehen dem Kunden darüber hinaus auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie zu, sofern wir eine solche bezüglich des verkauften Gegenstands im Einzelfall ausdrücklich abgegeben haben.
  4. Ist der Kunde Unternehmer, gilt Folgendes:

Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht Evionyx Solar zu. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsansprüche ist, dass der Kunde alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt.

Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – zwölf Monate ab Erhalt der Ware.

  • 11 Behinderung und höhere Gewalt
  1. Sieht sich Evionyx Solar in der Durchführung des Vertrags durch Umstände gleich welcher Art behindert, so wird er dies dem Kunden rechtzeitig und ohne schuldhaftes Zögern mitteilen. Sind die behindernden Umstände von Evionyx Solar nicht zu vertreten, so werden sich die Vertragspartner über eine angemessene Verschiebung der vereinbarten Termine verständigen. Unterbleibt die rechtzeitige Mitteilung, so kann sich Evionyx Solar später auf diese Umstände nicht berufen.

Sollte keine Einigung zwischen Evionyx Solar und dem Kunden zustande kommen, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und ihm werden bereits geleistete Zahlungen erstattet

  1. In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit.

Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Pandemien, Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen sowie von ihr nicht verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen.

Die betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen, soweit wie möglich zu beschränken.

Die Vertragsparteien werden sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen und festlegen, ob nach ihrer Beendigung, die während dieser Zeit nicht durchgeführte Leistungen nachgeholt werden sollen. Ungeachtet dessen ist jede Vertragspartei berechtigt, von den hiervon betroffenen Bestellungen bzw. Buchungen zurückzutreten, wenn die höhere Gewalt mehr als drei Wochen seit dem vereinbarten Leistungsdatum andauert. Das Recht jeder Vertragspartei, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den Vertrag auch wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

  • 12 Verschwiegenheitspflicht
  1. Evionyx Solar ist verpflichtet, über alle Informationen zum Kunden, die Evionyx Solar im Zusammenhang mit der Erledigung seiner Aufgaben zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren.
  2. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, wenn und soweit Evionyx Solar vom Kunden schriftlich von dieser Verpflichtung entbunden wurde.
  3. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch dann nicht,
  1. soweit die Offenlegung von Informationen zur Wahrung berechtigter Interessen von Evionyx Solar auch unter Berücksichtigung etwaiger entgegenstehender Interessen des Kunden unerlässlich ist,
  2. soweit Evionyx Solar gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet ist, insbesondere gegenüber Aufsichtsbehörden.
  1. Mitarbeiter und weitere Erfüllungsgehilfen von Evionyx Solar sind im gleichen Umfang wie Evionyx Solar selbst zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Evionyx Solar weist dies auf Verlangen des Kunden nach.
  2. Soweit nach den vorstehenden Regelungen eine Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht vereinbart ist, gelten diese gleichzeitig als Befreiung von etwaigen gesetzlichen Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechten (z.B. nach § 102 AO, § 53 StPO, § 383 ZPO).
  3. Ist der Kunde Unternehmer, gelten ausschließlich nachfolgende Regelungen:

Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen und Unterlagen, die sie von der anderen Partei im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags erhalten, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Informationen und Unterlagen der anderen Partei dürfen nur solchen Personen zur Kenntnis gebracht oder zugänglich gemacht werden, welche die Informationen und Unterlagen zur Erfüllung des Vertrags benötigen und selbst vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden. Eine Weitergabe von Informationen und Unterlagen der anderen Partei an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.

Verstößt eine Partei gegen die sich aus dem vorherigen Absatz ergebende Verpflichtung und hat sie diesen Verstoß zu vertreten, verwirkt sie eine Vertragsstrafe, die von der anderen Partei im Einzelfall nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festzulegen und im Streitfall von dem örtlich zuständigen Landgericht zu überprüfen ist.

Eine gezahlte Vertragsstrafe ist auf Schadensersatzansprüche, die aus der gleichen Pflichtverletzung resultieren, anzurechnen. Die Vertragsstrafe stellt dabei den Mindestschaden dar.

  • 13 Urheber-, Verwertungs- und Nutzungsrechte
  1. Evionyx Solar räumt dem Kunden das ausschließliche, unwiderrufliche und unbeschränkte Recht ein, Planungen und Unterlagen (in verkörperter wie in elektronischer Form) sowie sämtliche sonstige Leistungen, die Evionyx Solar bei der Ausführung der Vertragsleistung für den Kunden erbringt, ganz oder teilweise ohne Mitwirkung von Evionyx Solar zu nutzen, zu ändern und zu verwerten. Dies gilt insbesondere auch bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags. Das eingeräumte Recht kann vom Kunden auf Dritte übertragen werden und umfasst insbesondere die Befugnis zur Änderung, Nutzung oder Verwertung des nach den Plänen von Evionyx Solar errichteten Werks sowie zu seiner Veröffentlichung und der Unterlagen oder Modellen unter Namensangabe von Evionyx Solar oder eines von ihm beauftragten Subunternehmer.
  2. Soweit Evionyx Solar die Ausführung der Vertragsleistung oder Teilen davon auf Subunternehmer überträgt, garantiert er dem Kunden auch an ihren urheberrechtlich geschützten Leistungen das uneingeschränkte Nutzungs-, Verwertungs- und Änderungsrecht, und zwar auch für den Fall vorzeitiger Vertragsbeendigung.
  3. Die Urheberpersönlichkeitsrechte von Evionyx Solar und seiner Subunternehmer bleiben durch die Übertragung von Nutzungs-, Verwertungs- und Änderungsrechten unberührt.
  4. Evionyx Solar garantiert, dass alle Leistungen, die Evionyx Solar oder seine Subunternehmer im Rahmen dieses Vertrags erbringen, frei von Rechten Dritter sind und stellt den Kunden von möglichen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten frei.
  5. Mit der vereinbarten Vergütung sind sämtliche Ansprüche von Evionyx Solar im Zusammenhang mit der Übertragung der Verwertungs-, Nutzungs- und Änderungsrechte an für den Auftrag erstellten Unterlagen und erbrachten Leistungen abgegolten.
  • 14 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Regelungen.

  • 15 Haftungsbeschränkungen
  1. Evionyx Solar haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden
  • aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten von Evionyx Solar beruhen;
  • wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft;
  • die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Evionyx Solar oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  1. Evionyx Solar haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) durch Evionyx Solar oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung von Evionyx Solar im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  3. Evionyx Solar ist nicht Hersteller der Photovoltaikanlagen, sodass Evionyx Solar keine Pflichten aus etwaigen vom Hersteller gewährten Garantien übernimmt. Weder Lieferanten von Evionyx Solar noch Hersteller der Photovoltaikanlagen sind zur Abgabe von Garantierklärungen mit Wirkung für Evionyx Solar ermächtigt. Kunden haben vor diesem Hintergrund Ansprüche aus Herstellergarantien ausschließlich gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Evionyx Solar eingebundenen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
  5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung von Evionyx Solar ist ausgeschlossen.
  • 16 Datenschutz
  1. Zu den Qualitätsansprüchen von Evionyx Solar gehört es, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten der Kunden (diese Daten werden nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) umzugehen. Die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden personenbezogenen Daten werden von Evionyx Solar daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Evionyx Solar wird die personenbezogenen Daten der Kunde vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben.
  2. Hierüber hinaus verwendet Evionyx Solar personenbezogene Daten des Kunden nur, soweit der Kunde hierzu ausdrücklich eingewilligt hat. Eine vom Kunden erteilte Einwilligung kann er jederzeit widerrufen.
  3. Dem Kunden ist bekannt, dass zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung des Vertragsverhältnisses die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung auf Basis von Art. 6 Absatz 1 lit. b) DSGVO unter anderem von dessen Name, Verbraucher- bzw. Unternehmereigenschaft, Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindung erforderlich sind.
  4. Evionyx Solar ist berechtigt – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrags das Risiko von Zahlungsausfällen auf Kundenseite zu prüfen. Insoweit werden Wahrscheinlichkeitswerte für das künftige Verhalten des Kunden erhoben und verarbeitet. Zur Berechnung dieser Wahrscheinlichkeitswerte werden auch Anschriftendaten des Kunden verwendet. Für die Prüfung wird Evionyx Solar Leistungen von Auskunfteien, wie z.B. der SCHUFA-Holding AG, oder anderer Dritter in Anspruch nehmen und zu diesem Zweck des Kunden an diese übermitteln bzw. bei diesen anfragen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zu diesem Zweck erfolgt auf Basis von Art. 6 Absatz 1 lit. b DSGVO.
  5. Evionyx Solar ist insbesondere berechtigt, die Daten des Kunden an Dritte zu übermitteln, wenn und soweit dies zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung des Vertrages (z.B. für Versand, Rechnungsstellung oder Kundenbetreuung) gemäß Art. 6 Absatz 1 lit. b DSGVO oder Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung im Sinne des Art. 6 Absatz 1 lit. c DSGVO erforderlich ist. Evionyx Solar wird diese Daten – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – unter Umständen auch zum Zwecke der Forderungsdurchsetzung im Einklang mit Art. 6 Absatz 1 lit. b und/oder lit. f DSGVO an Dritte (z.B. Inkasso-Unternehmen) weiterleiten.
  6. Evionyx Solar wird dem Kunden unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Verlangen unentgeltlich Auskunft über die den Kunden betreffenden, gespeicherten personenbezogenen Daten erteilen. Der Kunde hat unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht, die Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Übermittlung seiner Daten an einen Dritten zu verlangen. Außerdem steht dem Kunden das Recht zu, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
  7. Der Kunde kann einer etwaigen Verwendung seiner personenbezogenen Daten (I) für die erforderliche Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die Evionyx Solar übertragen wurde oder (II) zur erforderlichen Wahrung der berechtigten Interessen von Evionyx Solar oder eines Dritten – wie ggf. nach der vorstehenden Ziffer 5 – nach Art. 21 Absatz 1 DSGVO jederzeit durch eine formlose Mitteilung gegenüber Evionyx Solar widersprechen. Wenn Evionyx Solar keine überwiegenden zwingenden schutzwürdigen Gründe für die Verwendung nachweisen kann, wird Evionyx Solar die betroffenen Daten nach Erhalt des Widerspruchs nicht mehr für diese Zwecke verwenden. Der Kunde kann gleichfalls einer etwaigen Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung nach Art. 21 Absatz 2 DSGVO jederzeit unentgeltlich durch eine formlose Mitteilung gegenüber Evionyx Solar widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs wird Evionyx Solar die betroffenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verwenden.
  8. Evionyx Solar ist berechtigt, bei konkretem Anlass telefonisch mit dem Kunden Kontakt aufzunehmen, bspw. um die Ursache einer Störung zu ermitteln.
  9. Evionyx Solar wird im Hinblick auf personenbezogene Daten des Kunden die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wahren.
  10. Verantwortliche Stelle für sämtliche datenschutzbezogenen Fragen sowie für die Ausübung der unter Ziffern 6 und 7 beschriebenen Rechte ist: Felix Opolka, Jacobsgasse 15, 04808 Wurzen.
  11. Im Übrigen verweist Evionyx Solar auf seine Datenschutzerklärung unter https://evionyx-solar.de/datenschutzerklaerung/.
  • 17 Anwendbares Recht

Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

  • 18 Schlussbestimmungen
  1. Die hier verfassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses, wobei § 2 Ziffer 5, Satz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung findet.
  2. Soweit der Kunde bei Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch den Vermieter aus Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens in Wurzen.

Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien in allen diesen Fällen der Geschäftssitz von Evionyx Solar.

  1. Evionyx Solar weist darauf hin, dass der Kunde neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 hat.

Einzelheiten dazu finden sich in Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@evionyx-solar.de.

Evionyx Solar weist nach § 36 VSBG darauf hin, dass man nicht verpflichtet ist, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Oktober 2023