60-Prozent-Regel bei PV: Was Betreiber wissen sollten

Seit dem Inkrafttreten des Solarspitzengesetzes am 1. März 2025 gilt für neue Photovoltaikanlagen in Deutschland eine Begrenzung der Einspeiseleistung auf 60 % der installierten Modulleistung, sofern keine intelligente Messtechnik vorhanden ist.

Hintergrund der Regelung

Die 60-Prozent-Regel wurde eingeführt, um Netzüberlastungen an besonders sonnigen Tagen zu vermeiden. Ohne Steuerungsmöglichkeiten könnten unkontrollierte Einspeisespitzen auftreten, die die Stabilität des Stromnetzes gefährden.

Betroffene Anlagen

Die Regelung betrifft alle neuen Photovoltaikanlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen werden und nicht mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) und einer Steuerbox ausgestattet sind.

Bestandsanlagen, die vor diesem Datum installiert wurden, sind nicht betroffen.

Für kleinere Anlagen – etwa Balkonkraftwerke mit bis zu 2.000 W installierter Leistung und maximal 800 W Wechselrichterleistung – gilt die Regelung nicht.

Auswirkungen auf den Stromertrag

Die Begrenzung betrifft nur die maximal mögliche Einspeiseleistung, nicht den gesamten Jahresertrag. Ertragseinbußen treten hauptsächlich an Tagen mit hoher Sonneneinstrahlung auf und werden auf etwa 5,5 % jährlich geschätzt – vor allem bei optimal ausgerichteten Volleinspeisungsanlagen.

Möglichkeiten zur Aufhebung der Begrenzung

Die Einspeisebegrenzung bleibt bestehen, bis die Anlage mit einem intelligenten Messsystem und einer Steuerbox nachgerüstet wird. Danach entfällt die 60 % Begrenzung, und die Anlage kann ihre volle Nennleistung einspeisen.

Fazit

Die 60-Prozent-Regel ist eine Übergangslösung zur Sicherstellung der Netzstabilität. Betreiber neuer Photovoltaikanlagen sollten die Nachrüstung mit iMSys und Steuerbox prüfen, um ihr volles Ertragspotenzial auszuschöpfen.

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